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Das Familienrecht regelt die familiären Verhältnisse und Beziehungen untereinander. Es ist Teil des Zivilrechts und sehr vielseitig. Am meisten gefragt sind die Teilbereiche Scheidung und Unterhalt. Der Schutz der Familie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1297 ff. BGB) und im Grundgesetz (§ 6 GG) verankert. Die Frage, was unter das Familienrecht fällt, ist somit nicht in Kurzform zu beantworten.
Schwerpunkte im Familienrecht sind:
Wichtig: Das Familienrecht ist eng verknüpft mit Teilbereichen anderer Rechtsgebiete. Dazu gehören unter anderem das Erb-, Immobilien- und Vertragsrecht oder das Gewaltschutzgesetz.
Die emotional höchsten Anforderungen an die Eltern stellt das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind (§ 1626 BGB). Dazu zählen insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Personensorge und die Vermögenssorge.
Das Sorgerecht steht grundsätzlich bei verheirateten Paaren beiden Elternteilen gemeinsam zu. Es geht mit der Scheidung nicht zwingend auf denjenigen über, bei dem das gemeinsame Kind nach der Trennung lebt. Waren die Partner vor der Trennung beide sorgeberechtigt, bleibt dies auch nach der Scheidung im Regelfall bestehen.
Beide Eltern müssen gemeinsam wichtige Entscheidungen für das Kind treffen. Sehen sich die Beteiligten dazu nicht in der Lage, bietet sich eine Elternberatung bei der Stadt, Gemeinde oder dem Jugendamt an. Letzte Anlaufstelle sollte das Familiengericht sein.
Nicht jede Scheidung verläuft einvernehmlich. Dennoch sieht der Gesetzgeber beide Elternteile in der Verantwortung, den Umgang mit ihrem Kind optimal zu gestalten (§ 1684 BGB), (§ 6 GG). Vor allem haben Eltern alles zu unterlassen, was die Beziehung zwischen dem Kind und dem jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt.
Tipp:
Versuchen Sie gemeinsam, klare und verbindliche Regeln zu vereinbaren. Wie die Details dazu aussehen, bleibt beiden Elternteilen weitgehend überlassen.
Auch Geschwistern und Großeltern steht unter bestimmten Bedingungen ein Umgangsrecht zu. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Personen nicht nur ihren Verwandtschaftsgrad, sondern eine enge Bindung zum Kind nachweisen können.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil der elterlichen Sorge. Wenn sich Eltern bei einer Trennung nicht über den künftigen Lebensmittelpunkt einigen können oder wenn ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind wegziehen möchte und der andere nicht damit einverstanden ist, kann das Familiengericht auf Antrag das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ein Elternteil übertragen.
Das Unterhaltsrecht gliedert sich im Wesentlichen in diese Teilbereiche:
Kindesunterhalt ist gegenüber allen anderen Unterhaltsformen vorrangig. Unterhaltshöhe und Selbstbehalt richten sich nach dem Einkommen der Unterhaltspflichtigen.
Tipp:
Die Rechtsprechung orientiert sich an den Sätzen der
Düsseldorfer Tabelle.
Sie waren nicht verheiratet und versorgen nach der Trennung Ihr Kind allein und können keiner oder nur eingeschränkt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen? Dafür sieht das Familienrecht den Betreuungsunterhalt
(§ 1615I BGB) vor. Er endet in der Regel nach den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Nur in Ausnahmefällen verlängert sich der Anspruch über diese Zeitspanne hinaus.
Ein Ehevertrag, in dem viele Fragen beantwortet sind, vereinfacht das Scheidungsverfahren. Das gilt für den Unterhalt allerdings nur begrenzt.
Beispiele:
Wichtig: Grundsätzlich darf der Ehevertrag einen Partner nicht unverhältnismäßig belasten, sonst stuft das Familiengericht die Regelung als unwirksam ein. Zudem müssen beide Partner dem Inhalt des Ehevertrages zustimmen und diesen vor einem Notar schließen.
Auch wenn strittige alltägliche Fragen auftauchen, unterstützen wir Sie: Wer übernimmt das Sorgerecht? Wo lebt das Kind? Wer entscheidet über eine staatliche oder private Schule?
Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Stuttgart, Esslingen, Gerlingen und Pforzheim sind wir stets auf dem aktuellen Stand. Wir haben uns auf das Familienrecht spezialisiert und beraten Sie unvoreingenommen.
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