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Bei einer Scheidung treffen finanzielle und organisatorische Fragen auf emotionale Hürden. Zudem führt der Weg zum Scheidungsbeschluss nur über den Scheidungstermin, der für die Ehepartner eine besondere Herausforderung darstellt. Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht kennen alle notwendigen Schritte und unterstützen Sie vor, während und nach der Scheidung.
Diese Bedingungen sollten Sie kennen und bis zum Scheidungstermin erfüllt haben:
Anwaltspflicht
Der Gesetzgeber hat die Schwierigkeit eines Scheidungsverfahrens erkannt und in „Ehe- und Folgesachen“ die Anwaltspflicht eingeführt (§ 114 FamFG). Schon zum Zeitpunkt der Trennung sollten Sie sich an einen erfahrenen Familienrechtsexperten wenden. Unsere Rechtsanwaltskanzlei Fasolt & Waller unterstützt seit Jahren erfolgreich Mandanten bei Trennung und Scheidung.
Trennungsjahr
Wir informieren Sie über das Trennungsjahr und welche Schritte Sie frühestmöglich erledigen sollten:
Insbesondere die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Trennungsjahr sollten Sie kennen und einhalten. Nur dann wird der Scheidungsantrag bewilligt. Es empfiehlt sich, den genauen Zeitpunkt der Trennung schriftlich festzuhalten.
Unterlagen
Um das Scheidungsverfahren nicht unnötig zu verlängern, sollten Sie die wichtigsten Unterlagen griffbereit haben:
Eine Trennungsvereinbarung, juristisch „Scheidungsfolgenvereinbarung“, kann das Verfahren erheblich beschleunigen. Inhalte sind z. B. Vermögen, Unterhalt, Zugewinnausgleich sowie Rechte und Pflichten als geschiedene Eltern.
Kosten
Zur Vorbereitung der Scheidung gehört auch ein Überblick über die Kosten, die je nach Komplexität variieren:
Tipp: Wir informieren Sie gerne über Verfahrenskostenhilfe, wenn für Sie die Scheidungskosten nicht tragbar sind.
In der Theorie haben Sie die Scheidung schon oft durchgespielt, sind aber unsicher, was Sie bei der persönlichen Anhörung erwartet? Um auf den Scheidungstermin vorbereitet zu sein, ist es hilfreich, dessen Ablauf und Voraussetzungen zu kennen:
Scheidungsbeschluss: Nachdem sich die Anwesenden erhoben haben, verkündet der Richter den Scheidungsbeschluss inklusive Höhe und Dauer des Unterhalts und — sofern kein gegenseitiges Einverständnis vorliegt — auch die Vermögensaufteilung. Innerhalb eines Monats nach Zustellung der Scheidungspapiere können Sie gegen diesen Beschluss Rechtsmittel einlegen. Verzichten Sie darauf, ist die Scheidung rechtskräftig.
Unsere Anwälte für Familienrecht bereiten Sie auf nachfolgende Fragen vor, die Sie im Scheidungstermin wahrheitsgemäß mit „Ja“ beantworten sollten. Details oder Scheidungsgründe müssen Sie nicht nennen.
Das Trennungsjahr ist Bedingung für eine Scheidung. Ist es noch nicht vorüber, kann die Verhandlung ausgesetzt werden. Das gilt auch, wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt. Leben Sie jedoch bereits drei Jahre getrennt, geht das Gericht auch ohne Zustimmung vom Scheitern der Ehe aus.
Wenn Sie rechtskräftig geschieden sind, stehen noch einige Nacharbeiten an.
Dazu gehören beispielsweise:
Tipp: Wenn Sie aufgrund von Umschulung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kinderbetreuung kein ausreichendes eigenes Einkommen haben, besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Diesen können Sie auch nach der Scheidung geltend machen.
Mit guter Vorbereitung und einer einfühlsamen anwaltlichen Begleitung bringen auch Sie Ihren Scheidungstermin ohne Probleme hinter sich. Lassen Sie sich von unseren engagierten Experten für Familienrecht in dieser emotionalen Phase unterstützen und vereinbaren Sie eine erste persönliche Beratung.
Fasolt & Waller Partnerschaft mbB
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VERTRAUEN IST GUT. ANWALT IST BESSER.
Wir stehen Ihnen u. a. in Stuttgart, Bad Cannstatt, Esslingen, Fellbach, Filderstadt, Gerlingen, Kirchheim, Pforzheim und Zuffenhausen zur Verfügung.