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Ihre FWS-Rechtsanwälte für Familienrecht
in Stuttgart-Vaihingen unterstützen Sie
bei Trennung und Scheidung

Bei einer Scheidung treffen finanzielle und organisatorische Fragen auf emotionale Hürden. Zudem führt der Weg zum Scheidungsbeschluss nur über den Scheidungstermin, der für die Ehepartner eine besondere Herausforderung darstellt. Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht kennen alle notwendigen Schritte und unterstützen Sie vor, während und nach der Scheidung.

Das ist rund um Ihren Scheidungstermin wichtig

Bereiten Sie sich auf diese Punkte gut vor

Diese Bedingungen sollten Sie kennen und bis zum Scheidungstermin erfüllt haben:

Anwaltspflicht

Der Gesetzgeber hat die Schwierigkeit eines Scheidungsverfahrens erkannt und in „Ehe- und Folgesachen“ die Anwaltspflicht eingeführt (§ 114 FamFG). Schon zum Zeitpunkt der Trennung sollten Sie sich an einen erfahrenen Familienrechtsexperten wenden. Unsere Rechtsanwaltskanzlei Fasolt & Waller unterstützt seit Jahren erfolgreich Mandanten bei Trennung und Scheidung.

Trennungsjahr

Wir informieren Sie über das Trennungsjahr und welche Schritte Sie frühestmöglich erledigen sollten:

  • Ein eigenes Bankkonto eröffnen und den Lebensunterhalt nur noch darüber bestreiten.
  • Unbedingt Tisch und Bett trennen, d. h. die vorläufige Wohnungsfrage entscheiden.
  • Fragen des Zugewinn- oder Versorgungsausgleichs klären.

Insbesondere die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Trennungsjahr sollten Sie kennen und einhalten. Nur dann wird der Scheidungsantrag bewilligt. Es empfiehlt sich, den genauen Zeitpunkt der Trennung schriftlich festzuhalten.

Unterlagen

Um das Scheidungsverfahren nicht unnötig zu verlängern, sollten Sie die wichtigsten Unterlagen griffbereit haben:

  • Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Einkommensnachweise von Ihnen und Ihrem Ehepartner
  • Liste der gemeinsamen Hausratgegenstände
  • Nachweise aller während der Ehe erworbenen Zugewinne
  • ggf. Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Trennungsvereinbarung, juristisch „Scheidungsfolgenvereinbarung“, kann das Verfahren erheblich beschleunigen. Inhalte sind z. B. Vermögen, Unterhalt, Zugewinnausgleich sowie Rechte und Pflichten als geschiedene Eltern.

Kosten

Zur Vorbereitung der Scheidung gehört auch ein Überblick über die Kosten, die je nach Komplexität variieren:

  • Gerichtskosten werden abhängig vom Verfahrenswert erhoben.
  • Anwaltskosten sind abhängig vom Gegenstandswert, der Verfahrensdauer und von den behandelten Streitpunkten.
  • Zu höheren Scheidungskosten können auch der Versorgungsausgleich und die Aufteilung des Vermögens führen, da Kosten für Gutachten oder Notare entstehen können.

Tipp: Wir informieren Sie gerne über Verfahrenskostenhilfe, wenn für Sie die Scheidungskosten nicht tragbar sind.

Was passiert beim Scheidungstermin?

In der Theorie haben Sie die Scheidung schon oft durchgespielt, sind aber unsicher, was Sie bei der persönlichen Anhörung erwartet? Um auf den Scheidungstermin vorbereitet zu sein, ist es hilfreich, dessen Ablauf und Voraussetzungen zu kennen:

  1. Ladung: Sobald dem Familiengericht alle nötigen Informationen vorliegen, geht Ihnen die Ladung zum nicht öffentlichen Scheidungstermin zu. Planen Sie ausreichend Zeit ein, um den Saal des Gerichtsgebäudes zu finden und die Einlasskontrollen zu passieren. 

  2. Begrüßung und Anwesenheit: Der Richter begrüßt die Anwesenden. Es folgt die Überprüfung, ob alle formalen Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind. Wichtig ist: Sie und Ihr Ehepartner müssen beide persönlich anwesend sein (Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen). Nur in Ausnahmesituationen darf davon abgewichen werden. 

  3. Anhörung: Jetzt steht die persönliche Anhörung an, die max. 20 Minuten dauert. Dabei wird insbesondere der Ehepartner angehört, der den Scheidungsantrag gestellt hat.

  4. Anträge: Weitere Anträge, die bis 14 Tage vor der mündlichen Verhandlung gestellt wurden, beispielsweise zum Umgangsrecht oder Zugewinnausgleich, werden jetzt erörtert.

Scheidungsbeschluss: Nachdem sich die Anwesenden erhoben haben, verkündet der Richter den Scheidungsbeschluss inklusive Höhe und Dauer des Unterhalts und — sofern kein gegenseitiges Einverständnis vorliegt — auch die Vermögensaufteilung. Innerhalb eines Monats nach Zustellung der Scheidungspapiere können Sie gegen diesen Beschluss Rechtsmittel einlegen. Verzichten Sie darauf, ist die Scheidung rechtskräftig.

Typische Fragen und Antworten im Scheidungstermin

Unsere Anwälte für Familienrecht bereiten Sie auf nachfolgende Fragen vor, die Sie im Scheidungstermin wahrheitsgemäß mit „Ja“ beantworten sollten. Details oder Scheidungsgründe müssen Sie nicht nennen.

  • Sind Sie länger als ein Jahr getrennt?
  • Möchten Sie die Scheidung Ihrer Ehe?
  • Sonstiges: Sofern notwendig, fragt der Richter auch nach den Vereinbarungen zu Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung.

Das Trennungsjahr ist Bedingung für eine Scheidung. Ist es noch nicht vorüber, kann die Verhandlung ausgesetzt werden. Das gilt auch, wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt. Leben Sie jedoch bereits drei Jahre getrennt, geht das Gericht auch ohne Zustimmung vom Scheitern der Ehe aus.

Nach dem Scheidungstermin: Was passiert danach?

Wenn Sie rechtskräftig geschieden sind, stehen noch einige Nacharbeiten an.

Dazu gehören beispielsweise:

  • ggf. Namen ändern 
  • Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung anpassen
  • Bezugsberechtigten der Lebensversicherung prüfen
  • ggf. Testament, Kontovollmacht und Patientenverfügung ändern

Tipp: Wenn Sie aufgrund von Umschulung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kinderbetreuung kein ausreichendes eigenes Einkommen haben, besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Diesen können Sie auch nach der Scheidung geltend machen.

Scheidungstermin —
lassen Sie sich durch unsere Experten für Familienrecht begleiten

Mit guter Vorbereitung und einer einfühlsamen anwaltlichen Begleitung bringen auch Sie Ihren Scheidungstermin ohne Probleme hinter sich. Lassen Sie sich von unseren engagierten Experten für Familienrecht in dieser emotionalen Phase unterstützen und vereinbaren Sie eine erste persönliche Beratung.

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