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Scheidung nach Familienrecht

Scheidung nach Familienrecht — Voraussetzungen, Ablauf, Anwaltspflicht

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 142.751 Scheidungen nach Familienrecht beschlossen. Nahezu jede dritte Ehe wird geschieden. Eine wirtschaftliche und emotionale Belastung für die betroffenen Eheleute und deren Kinder. Umso wichtiger ist es, die richtigen Partner an der Seite zu haben. Unsere Experten für Familienrecht begleiten Sie engagiert und unvoreingenommen durch Ihre Scheidung.

Voraussetzungen für eine Scheidung nach Familienrecht

Für die Scheidung einer Ehe ist der Beschluss des Familiengerichts nach einem Scheidungstermin erforderlich (§ 1564 BGB). Bedingung ist das Vorhandensein von Differenzen zwischen den Ehepartnern, die unüberwindbar sind. 



Um sicherzustellen, dass der Antragsteller nicht unüberlegt handelt, fordert das Familienrecht eine Trennungsphase vor jeder Scheidung. Diese ist auch bei sehr kurzen Ehen von beispielsweise einem Jahr verpflichtend. Eine verkürzte Trennungszeit ist nur aufgrund unzumutbarer Härte möglich.

Deren Dauer hängt davon ab, ob die Trennung bzw. Scheidung einvernehmlich abläuft:


  • Die einvernehmliche Scheidung erfordert einen Trennungszeitraum von 1 Jahr.
  • Bei strittiger Scheidung verlängert sich der Zeitraum auf bis zu 3 Jahre.
  • Der Gesetzgeber fordert in dieser Zeit die emotionale, räumliche und wirtschaftliche Trennung der Ehepartner.
  • Die Trennungsphase beginnt mit dem Tag der Trennung. Das Rückdatieren des Trennungszeitpunktes ist unzulässig.


Eine weitere Voraussetzung der Scheidung im Familienrecht ist die juristische Unterstützung. Der Gesetzgeber hat die Komplexität einer Scheidung und deren Folgen erkannt. Das „
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ schreibt daher die Vertretung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vor (§ 114 FamFG). Die Anwaltspflicht gilt auch für die Einreichung des Scheidungsantrages.


Tipp: Um strittige Punkte zu vermeiden, empfiehlt sich eine anwaltliche Unterstützung bereits ab Trennung.

Familienrecht Scheidungsantrag

Wer reicht den Scheidungsantrag ein?

Besteht weiterhin der Entschluss, sich scheiden zu lassen, wird der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Antragsteller ist ein scheidungswilliger Ehepartner, der Einreichende dessen Anwalt. 



Für die nächsten Schritte ist maßgeblich, ob die Scheidung einvernehmlich ist. Dann besteht die Möglichkeit, dass nur der Antragsteller einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser darf jedoch nur seinen Mandanten vertreten, nicht die Eheleute gemeinsam.

Ablauf mit und ohne juristische Vertretung:



  • Reicht der Anwalt des Antragstellers den Scheidungsantrag ein, stellt das Familiengericht diesen dem zweiten Ehepartner zu. Dazu gehören ggf. Anträge zu Folgesachen, beispielsweise zu Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht etc. 
  • Der Antragsgegner prüft die Unterlagen und bestätigt mit deren Unterzeichnung, dass er dem Antrag zustimmt.
  • Bei strittiger Scheidung beauftragt jeder Ehepartner einen Rechtsanwalt. 
  • Der Anwalt des Antragsgegners erhält vom Familiengericht die Scheidungsunterlagen und nimmt im Auftrag seines Mandanten dazu Stellung.
  • Nachdem der Scheidungsantrag allen Beteiligten vorliegt, fordert das Familiengericht die Gerichtskosten an. 


Tipp: Begleichen Sie den Gerichtskostenvorschuss unaufgefordert mit Einreichen des Scheidungsantrages. Das beschleunigt die Scheidung im Familienrecht.

Welche weiteren Schritte sieht das Familienrecht für die Scheidung vor?

Als Nächstes ordnet das Familiengericht den Versorgungsausgleich an. Besteht die Ehe bis zu drei Jahren, erfolgt dieser nur auf Antrag einer der Parteien. Die vom Gericht verschickten Formulare müssen fristgerecht und vollständig ausgefüllt zurückgegeben werden. Daraufhin ermitteln die zuständigen Versorgungsträger die während der Ehe erworbenen Anwartschaften. Das Ziel ist deren Ausgleich zwischen den Beteiligten.

Scheidungstermin und Scheidungsbeschluss

Nach abgeschlossenem Versorgungsausgleich wird ein Scheidungstermin angesetzt, der idealerweise mit dem Scheidungsbeschluss endet. Zum Termin müssen beide Ehepartner mit ihrem jeweiligen Rechtsbeistand erscheinen. Erkrankt ein Ehepartner, ist ein ärztliches Attest erforderlich.


Das Ziel des Termins ist es, offene Punkte zur anstehenden Scheidung nach Familienrecht zu klären. Beantragt eine Partei z. B. die Regelung der Scheidungsfolgen, ergeht der Gerichtsbeschluss erst, wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegt. Vereinbaren Sie diese daher am besten vor dem Termin außergerichtlich. Zu den Scheidungsfolgen gehören u. a. Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht- und Umgangsrecht sowie Aufteilung von Vermögen, Ehewohnung und Haushaltssachen. Unsere erfahrenen Experten für Familienrecht in Stuttgart beraten Sie gerne.



Den Scheidungsbeschluss sendet das Familiengericht beiden Parteien zu. Dieser wird nach einem Monat rechtskräftig, sofern die Beteiligten keine Rechtsmittel einlegen. Verzichten beide schon im Scheidungstermin auf Rechtsmittel, ist der Scheidungsbeschluss innerhalb von vier Wochen rechtskräftig.


Anfallende Gerichts- und Anwaltsgebühren tragen die Ehepartner. Außergerichtliche Vereinbarungen helfen dabei, Scheidungskosten zu sparen. Verfügt eine Partei nicht über die nötigen finanziellen Mittel, springt die Verfahrens- und Prozesskostenhilfe ein.

Rechtsanwältinnen für Familienrecht in Stuttgart

Scheidung nach Familienrecht: Ihre Experten für Familienrecht sind für Sie da

Jede Scheidung nach Familienrecht ist individuell und komplex. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Trennungen, Scheidungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und sind mit Herz bei der Sache. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin und profitieren Sie von unserer Ersteinschätzung. Sie können sicher sein: Ihr Anwalt für Familienrecht in Stuttgart setzt Ihre Rechte durch.

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