Das Familienrecht ist eines der Rechtsgebiete, das sich am schnellsten entwickelt. Wer zufriedenstellende Lösungen finden und durchsetzen will, benötigt umfangreiche Kenntnisse aktueller Gerichtsurteile und Gesetze. Für Laien ohne anwaltliche Unterstützung ist dies in einem schwierigen Rechtsgebiet kaum leistbar. Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat den juristischen Beistand in bestimmten familienrechtlichen Angelegenheiten verpflichtend eingeführt:
- In § 114 FamFG heißt es:
- „1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
- Wie soll die Vermögenssituation der Beteiligten, der Verbleib vorhandener Immobilien und des Hausrats sowie der Zugewinn geregelt werden?
- (2) Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. …“
Tipp: Stimmen die Eheleute der Scheidung einvernehmlich zu, entfällt die Anwaltspflicht (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Das gilt jedoch nur für die Zustimmung zur Scheidung und deren Widerruf. Da der Scheidungsantrag in Deutschland ausschließlich von einem Anwalt bei Gericht eingereicht werden darf, ist juristische Unterstützung unverzichtbar.