Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl an Fragestellungen und entwickelt sich ständig weiter. Zufriedenstellende Lösungen lassen sich nur mit der Kenntnis aktueller Gerichtsurteile und Gesetze finden. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und den juristischen Beistand in bestimmten Angelegenheiten zur Pflicht erhoben. Daher heißt es in § 114 FamFG:
- „1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
- (2) Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Bereits die Vielzahl an Fragen zu Trennung und Scheidung zeigt, warum juristische Expertise erforderlich ist:
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Kann ein Partner in der Trennungsphase ausziehen, ohne auf Haus oder Wohnung zu verzichten?
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Darf das Trennungsjahr auch innerhalb einer Immobilie absolviert werden?
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Ist es nachteilig, wenn man vor der Scheidung eigene Bankkonten eröffnet?
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Wer hat Anspruch auf Immobilien, Vermögen, Hausrat und Zugewinn?
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Muss der erziehungsberechtigte Partner zustimmen, wenn ein Elternteil mit den Kindern auszieht?
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Welche Ansprüche auf Kindes-/Trennungs- und Ehegattenunterhalt bestehen?
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Was ist der Unterschied zwischen Umgangs- und Sorgerecht und wie werden die Ansprüche geregelt?
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Wirkt sich die Ehescheidung oder Trennung einer Lebenspartnerschaft erbrechtlich und hinsichtlich der Altersvorsorge aus?
Tipp: Mithilfe eines erfahrenen Anwalts für Familienrecht setzen Sie Ihre Rechte auch in Fellbach durch.