Sie stehen vor familienrechtlichen Fragen, die Sie allein nicht beantworten können? Es gibt Angelegenheiten innerhalb der Familie, die ohne juristische Beratung nicht befriedigend zu klären sind.
Im Rahmen einer Scheidung sind zahlreiche Fragen zu beantworten:
- Wie hoch ist der Kindes-/Trennungs- und Ehegattenunterhalt und wie lange müssen die Zahlungen geleistet werden?
- Wie oft und wie lange dürfen die Erziehungsberechtigten ihr Kind/ihre Kinder sehen (Umgangsrecht)?
- Wie soll die Vermögenssituation der Beteiligten, der Verbleib vorhandener Immobilien und des Hausrats sowie der Zugewinn geregelt werden?
- Wie wirkt sich eine Scheidung bei Eheleuten oder eine Trennung in Lebenspartnerschaften auf die Altersversorgung aus?
Eine Flut an Fragen, die ohne Kenntnis aktueller Gesetze und Gerichtsurteile nicht zu beantworten sind. Als Anwalt für Familienrecht unterstützen wir deshalb auch Mandanten am schönen Neckar kompetent in jeder Lebenslage.
Wichtig: In einigen Angelegenheiten sind Sie gesetzlich verpflichtet, juristischen Beistand zu suchen.
In § 114 FamFG heißt es:
- „1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
- (2) Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.