Das Familienrecht deckt viele Teilbereiche ab. Beispiele hierfür sind
- das Umgangsrecht,
- die elterliche Sorge mit den Teilbereichen Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Vermögenssorge,
- das Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Unterhalt der nichtverheirateten Mutter/des nicht verheirateten Vaters),
- die Scheidung selbst und der Versorgungsausgleich,
- das Güterrecht (Zugewinn) und
- die Vermögensauseinandersetzung im Rahmen einer Scheidung.
Auch eine Feststellung der Vaterschaft sowie die Zuweisung der Ehewohnung sind rechtliche Aufgaben, die wir als Ihr Anwalt für Familienrecht in Stuttgart, Bad Cannstatt und Umgebung übernehmen.
Somit stehen wir Ihnen in sämtlichen Angelegenheiten zur Seite, die Ehegatten und Lebenspartner ebenso wie Familien mit Kindern betreffen. Selbstverständlich unterstützen wir auch Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit unserem familienrechtlichen Beistand.
Beachten Sie außerdem, dass Sie mit uns ein Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz in kompetenten Händen wissen. Hierfür halten wir uns stets Kapazitäten frei, sodass wir schnell handeln können, wenn es nötig ist. Nutzen Sie im Bedarfsfall bitte die Möglichkeit, einen Notfalltermin mit uns zu vereinbaren.
Wir kümmern uns zügig um eine Wohnungszuweisung sowie ein notwendiges Kontakt- und Näherungsverbot. Dadurch sorgen wir dafür, dass Ihnen Schutz und Fürsorge zuteilwerden.